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Technische Mindestanforderungen
Errichtung und Betrieb von Anlagen.
EVIP ist gemäß Energiewirtschaftsgesetz für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung des Netzes verantwortlich. Daher sind Anschlüsse nur unter Einhaltung technischer Mindestanforderungen zulässig.
Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen am Netz der EVIP zur Entnahme von Gas gelten die Technischen Mindestanforderungen der EVIP GmbH (EVIP) für den Anschluss an das Gasverteilernetz und dessen Nutzung (TMA).