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Reservierung
Planungsreife entscheidet.
Die Netzanschlussmöglichkeit einer bzw. mehrerer Erzeugungsanlagen wird durch EVIP i. d. R. im Rahmen einer netztechnischen Stellungnahme (Anschlusspunktermittlung) geprüft. Im Ergebnis wird ein zum Zeitpunkt der Prüfung möglicher Netzanschlusspunkt ermittelt (Tagesaussage). Diese Anschlussmöglichkeit ist grundsätzlich nicht mit einer Reservierung bzw. Vorhaltung der Einspeisekapazität an diesem Netzanschlusspunkt verbunden. Erst ab einer für das Vorhaben hinreichenden Planungsreife erfolgt eine Reservierung bzw. Vorhaltung der erforderlichen Einspeisekapazität am ermittelten Netzanschlusspunkt.
Bei der Beurteilung der Planungsreife wird an Hand der baurechtlichen Genehmigungspflicht unterschieden in genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige Vorhaben.
Sofern für die betreffende Erzeugungsanlage keine baurechtliche Genehmigungspflicht besteht, ergibt sich die Planungsreife des Vorhabens nur anhand der Fertigstellung der Anlage, dem Errichtungsbeginn der Anlage und der Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschl. Liefertermin).
EVIP beurteilt die Planungsreifen der genehmigungspflichtigen Vorhaben am jeweiligen behördlichen Genehmigungsstand entsprechend nachfolgender Tabelle.
gesetzlicher Vorrang | Planungsreife | genehmigungspflichtig | nicht genehmigungspflichtig |
---|---|---|---|
EEG-Anlagen und KWK-Anlagen vor sonstigen Anlagen | 1 | positiver Bauvorbescheid | Lieferbescheinigung des Lieferanten/Herstellers |
EEG-Anlagen und KWK-Anlagen vor sonstigen Anlagen | 1 | B-Plan (Satzungsbeschluss) | Lieferbescheinigung des Lieferanten/Herstellers |
EEG-Anlagen und KWK-Anlagen vor sonstigen Anlagen | 1 | Vorbescheid gem. BImSchG | Lieferbescheinigung des Lieferanten/Herstellers |
EEG-Anlagen und KWK-Anlagen vor sonstigen Anlagen | 1 | Zulassung zur Wasserkraftnutzung | Lieferbescheinigung des Lieferanten/Herstellers |
EEG-Anlagen und KWK-Anlagen vor sonstigen Anlagen | 2 | Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung | |
EEG-Anlagen und KWK-Anlagen vor sonstigen Anlagen | 2 | Genehmigung oder Teilgenehmigung nach BImSchG | |
EEG-Anlagen und KWK-Anlagen vor sonstigen Anlagen | 2 | Zuschlagsberechtigung nach EEG | |
EEG-Anlagen und KWK-Anlagen vor sonstigen Anlagen | 3 | Errichtungsbeginn | Errichtungsbeginn |
EEG-Anlagen und KWK-Anlagen vor sonstigen Anlagen | 3 | Fertigstellung | Fertigstellung |
Reservierung von Einspeisekapazität
Sofern das Vorhaben eine vorgenannte Planungsreife erreicht hat, wird dem Einspeisewilligen eine Reservierung von 7 Monaten angeboten. Maßgeblich ist das Datum, an dem beide Kriterien zur Reservierung (Vorliegen der Planungsreife und Ergebnis der Anschlusspunktermittlung) erfüllt sind. Die Reservierung wird verbindlich, wenn der Einspeisewillige den Netzverknüpfungspunkt und die Anschlusslösung innerhalb einer Frist von 14 Tagen (maßgeblich ist das Datum des Postausgangs bei EVIP) bestätigt.
Fristverlängerungen zur Reservierung von Einspeisekapazität
Die Reservierung wird um weitere mindestens 7 Monate (Beginn mit Ablauf der jeweiligen Reservierungsfrist) verlängert, wenn für die Erzeugungsanlage die nächst höhere Planungsreife innerhalb der Reservierungsfrist erreicht wird.
Wenn eine höhere Planungsreife innerhalb der Frist nicht erreicht wird, erfolgt auf Wunsch des Einspeisewilligen und auf Basis einer aktualisierten Anmeldung eine neue Prüfung der Netzanschlussmöglichkeit unter Berücksichtigung aller bestehenden Vorhaben mit gleicher oder höherer Planungsreife.