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Netznutzung
Netzentgelte gültig ab 01.01.2025
Für die Nutzung des Stromnetzes der EVIP ist ein Netznutzungsentgelt zu entrichten. Das ab dem 01.01.2025 gültige Entgelt für den jeweiligen Standort können Sie den beiliegenden Preisblättern entnehmen.
CHEMIEPARK BITTERFELD WOLFEN
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Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
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Hochlastzeitfenster 2025 | 84,3 kB | ||
Hochlastzeitfenster 2024 | 85,0 kB | ||
Preisblatt Netzentgelte Strom 2025 | 215,0 kB |
CHEMIEPARK BITTERFELD WOLFEN - Preisblatt sowie Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte
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Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
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Referenzpreisblatt CP - EVIP zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV | 92,5 kB | ||
Preisblatt CP zur Abrechnung vermiedener Netzentgelte 2018 | 82,8 kB | ||
Preisblatt CP zur Abrechnung vermiedener Netzentgelte 2019 | 516,7 kB | ||
Preisblatt CP zur Abrechnung vermiedener Netzentgelte 2020 | 510,6 kB | ||
Preisblatt CP zur Abrechnung vermiedener Netzentgelte 2021 | 617,9 kB |
SOLAR VALLEY THALHEIM
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Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
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Hochlastzeitfenster 2025 | 84,3 kB | ||
Hochlastzeitfenster 2024 | 85,0 kB | ||
Preisblatt Netzentgelte Strom 2025 | 215,2 kB |
INDUSTRIEPARK BAYER BITTERFELD
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Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
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Hochlastzeitfenster 2025 | 84,3 kB | ||
Hochlastzeitfenster 2024 | 85,0 kB | ||
Preisblatt Netzentgelte Strom 2025 | 176,4 kB |
Wir garantieren die Netznutzung entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Die Nutzung unseres Netzes erfolgt über einen Netznutzungsvertrag.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 21.12.2020, Az.: BK6-20-160, einen Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) für die Netznutzung zur Entnahme von Elektrizität festgelegt, den die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtend ab dem 01.04.2022 anzubieten haben.
Für den Netzzugang steht folgender Netznutzungsvertrag nebst Anlagen zur Verfügung, der dem BNetzA-Mustervertrag in der Fassung vom 21.12.2020 (konsolidiert am 21.12.2020) entspricht.
DOWNLOADS
Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
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BNetzA-Netznutzungsvertrag vom 21.12.2020 | 209,6 kB | ||
Kontaktdatenblatt EVIP/Netznutzer | XLS | 347,5 kB | |
Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) | 291,3 kB | ||
Zuordnungsvereinbarung (Soweit der Netznutzer zugleich Bilanzkreisverantwortlicher ist) | 112,7 kB | ||
Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular | 96,2 kB |
Zwischen EVIP und den Lieferanten/Händler sind für die Kundenzuordnung bzw. für die Bereitstellung der Stromnetze der EVIP Lieferantenrahmenverträge abzuschließen. Hier finden Sie als Lieferant/Händler dazu nähere Informationen.
Der Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) ist nicht Vertragsgegenstand des BNetzA-Netznutzungsvertrages. Dafür ist ein separates Vertragsverhältnis erforderlich. In unserer Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber haben wir dazu allgemeine Bedingungen zum Messstellenbetrieb (AB-MSB) veröffentlicht. Sobald an Ihrer Entnahmestelle/Marktlokation eine mME oder ein iMS eingebaut wird, gelten für deren Messstellenbetrieb ‑ insbesondere zu Fragen der Abrechnung - die AB-MSB.
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Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
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Allgemeine Bedingungen zum Messstellenbetrieb (AB-MSB) | 151,6 kB |