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Lieferanten/Händler
Belieferung Ihrer Strom-Kunden in unseren Verteilernetzen
Unsere Netze werden Ihnen dafür diskriminierungsfrei auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages nach § 20 Abs. 1a EnWG, welcher die Abwicklung der Belieferung der Kunden mit elektrischer Energie regelt, zur Verfügung gestellt. Dieser Vertrag basiert auf den einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt für den Netzzugang insbesondere die Bilanzkreiszuordnung aller gemäß der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) bestätigten Stromentnahmen in den Verteilernetzen der EVIP, die Abrechnung der Netznutzung sowie der Jahresmengendifferenzen der Standardlastprofilkunden, den Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern sowie die Messung und Datenbereitstellung durch EVIP.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 21.12.2020, Az.: BK6-20-160, einen Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) für die Netznutzung zur Entnahme von Elektrizität festgelegt, den die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtend ab dem 01.04.2022 anzubieten haben.
Lieferantenrahmenvertrag und Ergänzungen
Für den Netzzugang ab 01.04.2022 steht folgender Lieferantenrahmenvertrag nebst Anlagen zur Verfügung, der dem BNetzA-Mustervertrag in der Fassung vom 21.12.2020 entspricht.
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Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
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BNetzA-Netznutzungsvertrag für Lieferanten vom 21.12.2020 | 209,6 kB | ||
Kontaktdatenblatt EVIP/Lieferant | XLSX | 15,8 kB | |
Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) | 291,3 kB | ||
Sperrauftrag | 373,3 kB | ||
Zuordnungsvereinbarung | 371,4 kB |
LINK
Die Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung finden Sie hier.
Messstellenvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG
Zum Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) bietet EVIP den Muster-Messstellenvertrag an, der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) veröffentlicht wurde. Der Vertrag wird als Anlage zum Lieferantenrahmenvertrag geschlossen.
DOWNLOAD
Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
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Messstellenvertrag für iMS und mME (zwischen Lieferant und grundzuständigen Messstellenbetreiber) | 236,9 kB |