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Wiederverkäuferbescheinigung
Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft
Zum 1. September 2013 ist in Deutschland auf inländische Strom- und Gaslieferungen das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft, RC-Verfahren) eingeführt worden.
Gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 5 UStG findet das RC-Verfahren bei Stromlieferungen Anwendung, wenn der Elektrizität liefernde Unternehmer und der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne des § 3g UStG sind.
Die EVIP GmbH ist seit dem 12.08.2018 kein Wiederverkäufer im Sinne von § 3g Abs. 1 UStG. Zum Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft bis zum 11.08.2018 steht hier für Sie das Formular des Finanzamtes zum Download bereit:
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Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
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Wiederverkäuferbescheinigung der EVIP | 289,1 kB |